Kinder-Regelung - UNIQismus-com

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Kinder-Regelung

Gesetzliche Regelung: Bis zum 10. Geburtstag bestimmen die Eltern die Religionszugehörigkeit des Kindes. Vom 10. bis zum 12. Geburtstag bestimmen die Eltern das Religionsbekenntnis, sowie den Verbleib in oder den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft, das Kind muss jedoch angehört werden. Will es aus der Religionsgemeinschaft austreten, braucht es die Zustimmung beider Elternteile.

Vom 12. bis zum 14. Geburtstag kann ein Religionswechsel gegen den Willen des Kindes nicht mehr erfolgen. Das Kind hat ein Einspruchsrecht, wenn die Eltern wollen, dass es aus der Religionsgemeinschaft austritt. Will es selbst austreten, braucht es die Zustimmung beider Elternteile. Ab 14 Jahren sind Jugendliche religionsmündig und können daher selbst über den Austritt aus ihrer Religionsgemeinschaft entscheiden. Dafür wird keine Zustimmung der Eltern benötigt. Bei UNIQ-Aeternus bedeutet das: Unter Einhaltung der entsprechenden Gesetze der einzelnen Länder (= z.B. für Österreich) können die Erziehungsberechtigten die Glaubenszugehörigkeit ihrer Kinder bestimmen. Wollen die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder UNIQismus als Glauben, so ist dies auch möglich.

Österreich - Rechtliche Informationen
Link 1:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/82/Seite.820005.html
und §§ 2 Abs 3, 5 Bundesgesetz über die religiöse Kindererziehung 1985 und § 1 Abs 2 Religionsunterrichtsgesetz
Link 2:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009217

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